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Arzneimittelgesetz (Deutschland) Artikel
Das Arzneimittelgesetz (AMG) ist in Deutschland ein wichtiges Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts zur Ein- und Ausfuhr und zu dem Verkehr mit Arzneimitteln. Inhaltlich steht es nah (supplementär) zu dem Betäubungsmittelgesetz.
Das Arzneimittelgesetz dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere durch die hohen Anforderungen an die Sorgfalt in dem Umgang mit Arzneimitteln durch die Pharmaindustrie, Apotheker und Ärzte.
| Basisdaten
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| Kurztitel: | Arzneimittelgesetz
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| Voller Titel: | Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
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| Typ: | Bundesgesetz
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| Rechtsmaterie: | Gefahrenabwehr / Verwaltungsrecht
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| Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland
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| Abkürzung: | AMG
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| FNA: | 2121-51-1-2
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| Verkündungstag: | 14. August 1976 (BGBl. I 1976, S. 2445, 2448)
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| Aktuelle Fassung: | 31. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 2031)
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Modernen Aspekte insbesondere der Bedeutung von bestimmten Präparaten in dem Sport ("Doping") trägt das Gesetz Rechnung, indem es gerade die Anwendung von Dopingmitteln (§ 6a), die auf einer durch das Bundesinnenministerium zu erlassenden Rechtsverordnung basierenden Liste verboten sind, unter Strafe stellt (§ 95).
Das Arzneimittelgesetz ist mit seinen Strafvorschriften zu dem Nebenstrafrecht zu rechnen.
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